(Mäder-Jaksch/Wolf, SWK 7/2010, S 344)
In den vergangenen Jahren habe die Außenprüfung flächendeckend Gastronomielokale ins Visier genommen. Die Wareneinkäufe mit typischen Gastronomieprodukten seien mit den Daten aus dem EDV-Kassensystem beim Großlieferanten METRO verglichen bzw überprüft worden; bei Differenzen wurden die Bemessungsgrundlagen geschätzt und standardmäßig Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die Autoren untersuchen, inwieweit das "METRO-Kontrollmaterial" in einem exemplarischen Fall als taugliche Grundlage für die Schätzungsbefugnis der Finanz und als Beweismittel für eine Finanzstraftat dienen könne.
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