Der Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen liegen, war seit jeher politisch und rechtlich heiß umstritten. Die Reichweite von Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht wurden wiederholt auch vor Gerichten behandelt. Jüngst entschied der VfGH (2. 12. 2024, E 1379/2024, E 1380/2024) zur noch geltenden Rechtslage, dass auch ein Nationalratsabgeordneter wie "jedermann" ein Recht auf Auskunftserteilung nach dem Auskunftspflichtgesetz hat. Zudem gibt es eine nicht vernachlässigbare Zahl an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (und auch Entscheidungen des VwGH) in dieser Rechtsmaterie.
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