Wirtschaftsrecht

Mietverträge: Endausmalklauseln und Mietzins

ao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl / Maximilian Kemetmüller

Überlegungen zur sachlichen Rechtfertigung

Der OGH sieht formularvertraglich vereinbarte Endausmalpflichten grundsätzlich als gröblich benachteiligend gem § 879 Abs 3 ABGB an. Schon in der Vergangenheit hat die Rsp allerdings - gestützt auf die relevanten Gesetzesmaterialien - in Tarifwahlsystemen die sachliche Rechtfertigung für ansonsten unzulässige Nebenbestimmungen erkannt. Im folgenden Beitrag werden Überlegungen angestellt, wie ein solches Tarifwahlsystem in Bezug auf Endausmalklauseln zulässig ausgestaltet werden könnte.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/694

17.11.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Maximilian Kemetmüller

Maximilian Kemetmüller ist Diplomand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik an der Universität Innsbruck.

Raimund Pittl

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Raimund Pittl lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum Bürgerlichen Recht sowie zum Wohn- und Immobilienrecht.