Überlegungen zur sachlichen Rechtfertigung
Der OGH sieht formularvertraglich vereinbarte Endausmalpflichten grundsätzlich als gröblich benachteiligend gem § 879 Abs 3 ABGB an. Schon in der Vergangenheit hat die Rsp allerdings - gestützt auf die relevanten Gesetzesmaterialien - in Tarifwahlsystemen die sachliche Rechtfertigung für ansonsten unzulässige Nebenbestimmungen erkannt. Im folgenden Beitrag werden Überlegungen angestellt, wie ein solches Tarifwahlsystem in Bezug auf Endausmalklauseln zulässig ausgestaltet werden könnte.
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