Bestandnehmer von Geschäftsräumlichkeiten können sich gegen das wirtschaftliche Risiko von Konkurrenz in nächster Nachbarschaft teilweise absichern. Konkurrenzklauseln in Bestandverträgen können den Bestandgeber bei der Vermietung (weiterer) Geschäftsräumlichkeiten einschränken. Auf Verstöße gegen solche Konkurrenzklauseln kann der Bestandnehmer mit einer Mietzinsminderung reagieren, wenn erhebliche Umsatzeinbußen die Folge sind. Der Bestandnehmer sollte dabei auf eine lückenlose Dokumentation des Umsatzrückganges achten und muss beweisen, dass der Verstoß gegen die Konkurrenzklausel dafür kausal war.
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