Die Problematik der steuerlichen Anerkennung von Fremdleistungen als Betriebsausgaben ist ein branchenübergreifendes Thema, welches sich aufgrund der verbreiteten Vergabe von Subaufträgen insb im Baubereich ergibt. So steht bspw die steuerliche Anerkennung von Provisionszahlungen als Betriebsausgaben im Spannungsverhältnis zwischen tatsächlicher Leistungserbringung und fingierten Leistungen ("Scheinrechnungen"). Die Finanzverwaltung stellt in der Regel erhöhte Ansprüche an die Dokumentation des Leistungsaustausches. Der nachfolgende Beitrag erörtert, welche Pflichten seitens der Steuerpflichtigen zu erfüllen sind, damit die von einem Dritten erbrachten Leistungen als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden können, und berücksichtigt dabei die aktuelle Judikatur des VwGH und des BFG.
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