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Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen

Univ.-Doz. Dr. Philip Göth Dr. Peter Bitzyk Beide Steuerberater in Wien

Versicherungsunternehmen müssen der Körperschaftsteuerbemessung gemäߧ 17 Abs 3 KStGeinen Mindestgewinn nach Maßgabe der Ergebnisse aus einzelnen Versicherungszweigen zugrunde legen. Der vorliegende Beitrag behandelt die bei der Ermittlung dieses Mindestgewinnes auftauchenden Probleme. Nach Meinung der Autoren hat§ 17 Abs 3 KStGdie Funktion, den Abzug überhöhter Prämienrückzahlungen zu verhindern, er soll jedoch keine effektive Mindestkörperschaftsteuer bewirken, sodass die Verrechnung von Verlustabzügen und negativen Ergebnissen von Organgesellschaften zulässig ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 562

01.11.1999
Heft 21/1999
Autor/in
Philip Göth

Univ.-Doz. MMag. Dr. Philip Göth praktiziert als österreichischer Rechtsanwalt und englischer Barrister, sowie als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Schwerpunkt liegt auf der zivil-, bank-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratung sowie auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Unternehmenskäufen, Ansprüchen nach Investitionsschutzabkommen und White Collar Crime. Zudem führt Philip Göth Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und -gerichten, insbesondere in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Steuerrecht und Finanzstrafrecht.