Versicherungsunternehmen müssen der Körperschaftsteuerbemessung gemäߧ 17 Abs 3 KStGeinen Mindestgewinn nach Maßgabe der Ergebnisse aus einzelnen Versicherungszweigen zugrunde legen. Der vorliegende Beitrag behandelt die bei der Ermittlung dieses Mindestgewinnes auftauchenden Probleme. Nach Meinung der Autoren hat§ 17 Abs 3 KStGdie Funktion, den Abzug überhöhter Prämienrückzahlungen zu verhindern, er soll jedoch keine effektive Mindestkörperschaftsteuer bewirken, sodass die Verrechnung von Verlustabzügen und negativen Ergebnissen von Organgesellschaften zulässig ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.