Steuerrecht

Mindestkörperschaftsteuer verfassungsrechtlich unbedenklich? Anm zum Beschluß des VfGH vom 29. 8. 1994, B 1386/94 ua

Sabine Kirchmayr

Mit B 29. 8. 1994, B 1386/94 ua, hat der Verfassungsgerichtshof - im Plenum - die Behandlung der Beschwerden betreffend die Mindestkörperschaftsteuer gem Art 144 Abs 2 B-VG abgelehnt.

In der kurzen Begründung führte der VfGH zwei Argumente an:

Der Gesetzgeber könne bei einer zulässigen Durchschnittsbetrachtung (vgl VfSlg 8457/1978) davon ausgehen, daß Kapitalgesellschaften im Regelfall zumindest einen der vorgesehenen Mindeststeuer entsprechenden Gewinn erwirtschafteten, zumal eine siebenjährige Vortragsfähigkeit vorgesehen sei.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 364

01.11.1994
Heft 11a/1994
Autor/in
Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.