Info aktuell / Gesetzgebung

Ministerrat beschließt Entlastungsmaßnahmen im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression für 2024

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die Bundesregierung hat als eine wesentliche Maßnahme der Teuerungs-Entlastung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2023 die kalte Progression abgeschafft. Die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge werden automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst (für 2024 siehe dazu schon ÖStZ 2023/458). Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden voll valorisiert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/492

25.09.2023
Heft 18/2023