Die Problematik der Risikoverteilung des Missbrauchs von Kreditkarten im Fernabsatz war bereits Gegenstand zahlreicher deutscher Gerichtsentscheidungen. Mit der Entscheidung 10 Ob 54/04w vom 13.06.2005
1)hat der OGH diese Frage abweichend von der Entscheidung des BGH entschieden.
1. Problemaufriss
Der Missbrauch von Kreditkarten im Versandhandel ist ein leider sehr verbreitetes Phänomen. Zwangsläufig stellt sich in solchen Fällen die Frage, wer schlussendlich den Schaden tragen muss. Der Karteninhaber, dessen Daten für die Transaktion missbräuchlich verwendet wurden? Der Händler, der die Ware an den „Betrüger“ geliefert hat? Oder doch das Kreditkartenunternehmen, das die Karte ausgegeben hat?
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Artikel-Nr.
RdW 2005/811
15.12.2005
Heft 12/2005
Autor/in
Foto: beigestellt
Dr. Axel Anderl, LL.M. ist Managing-Partner bei DORDA Rechtsanwälte GmbH. Er leitet dort seit 2005 die IT/IP und Datenschutzgruppe. Er führt ebenso die teamübergreifende Digital Industries Group an, mit der DORDA über juristische Fachgrenzen hinweg Digitalisierungs- und technikaffine Projekte rechtlich begleitet. Axel Anderl ist in diversen Anwaltsrankings als Leading Individual ausgewiesen und Mitglied der Legal 500 „Hall of Fame“ für IT-Recht. Daneben wurde er neunmal mit dem ILO Client Choice Award für E-Commerce bzw IT-Recht ausgezeichnet. Er trägt an diversen Universitäten und Fachhochschulen vor und ist Autor zahlreicher einschlägiger Beiträge und Werke im IT und IP Bereich.
Publikationen:
Anderl (Hrsg), #Blockchain in der Rechtspraxis