Die Rsp des BFG sowie die ö Finanzverwaltung hätten die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelung (Art 25 UStG) in der Vergangenheit bereits bei geringen Formalfehlern verweigert und teils auch nachträgliche Korrekturen nicht zugelassen. Ein neues EuGH-Urteil bringe nunmehr deutliche Erleichterungen für betroffene Unternehmer. Andere praxisrelevante Fragen iZm Dreiecksgeschäften seien dagegen weiterhin offen.
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