Info aktuell / Rechtsprechung / VfGH

Mit AbgÄG 2014 eingeführter Begünstigungsdeckel für Vorstandsabfertigungen ist verfassungskonform

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Unter dem Schlagwort "Golden Handshakes" wurden mit dem AbgÄG 2014 ab 1. 3. 2014 die zusammenhängenden Kürzungsregelungen des § 20 Abs 1 Z 8 EStG und § 67 Abs 6 EStG eingeführt (für freiwillige Abfertigungen an Vorstände von Aktiengesellschaften, bei denen es sich mangels Arbeitnehmereigenschaft des Empfängers grundsätzlich um nur individualvertraglich vereinbarte Abfertigungen handelt). Zu § 20 Abs 1 Z 8 EStG hat der VfGH schon erkannt, dass die Freiwilligkeit der Abfertigungszahlung und damit der Dispositionsmöglichkeit des Unternehmens als ausreichende sachliche Rechtfertigung für die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs anzusehen ist (VfGH 9. 12. 2014, G 136/2014 ua, ÖStZ 2015/2). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung des VfGH hegte das BFG (ua BFG 12. 2. 2016, RV/5100292/2015) auch keine Bedenken an der Verfassungskonformität der neuen Deckelung der Lohnsteuerbegünstigung nach § 67 Abs 6 EStG mit der dreifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage pro maßgebendem Monatsbezug (Zwölftel).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/867

13.12.2017
Heft 23/2017