Das BVwG habe sich in zwei getrennten Entscheidungen, jedoch mit identem Beschwerdeführer, W228 2238583-1/13 vom 22. 12. 2022 (Kommanditist 1) und W167 2238793-1/9E vom 24. 2. 2023 (Kommanditist 2), zu sehr ähnlich gelagerten Sachverhalten mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein mitarbeitender Kommanditist einer Immobilienmakler-KG als echter oder freier Dienstnehmer nach ASVG anzusehen sei. In beiden Entscheidungen sei dies verneint worden.
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