Flexible Kapitalgesellschaften erleichtern die Beteiligung von Mitarbeitern über Unternehmenswert-Anteile. Arbeitnehmer können bereits bisher als Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH, Kommanditisten, (echte oder unechte) Stille am Unternehmen ihres Arbeitsgebers beteiligt werden. Diese Gestaltungsoptionen werden aus abgabenrechtlicher Sicht analysiert.
Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 20231 verankert in seinem Art I die neue Rechtsform einer "Flexiblen Kapitalgesellschaft":
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