Sind die Begünstigungen von Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen unionsrechtskonform?
Das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz1 begünstigt Mitarbeiter, Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen und österreichische Arbeitgeber, um
einen österreichischen Kernaktionär zu bilden und zu stärken,österreichische Arbeitsplätze zu sichern,"feindliche Übernahmen" zu vermeiden. 2Unionsrechtlich stellen sich interessante Fragen:
Liegt eine unzulässige staatliche Beihilfe nach Art 107 AEUV vor?Werden Aktien österreichischer Arbeitgebergesellschaften privilegiert und alle anderen Aktien diskriminiert?Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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