Im Beitrag von Beiser1 wird die unionsrechtliche Dimension des mit dem Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017)2 eingeführten Regelungswerkes anhand dreier Fragestellungen untersucht. Die der Untersuchung zugrunde liegenden Prämissen werden an dieser Stelle kritisch beleuchtet.
Die Regelungssystematik des MitarbeiterBetStG 2017 sieht auf drei Ebenen Begünstigungen vor: auf der Ebene der Körperschaften, die Vermögen an Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen zuwenden,3 auf der Ebene der Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen selbst4 und schließlich auf der Ebene der Arbeitnehmer und deren Angehörigen, die Zuwendungen von Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen erhalten.5 Diese Begünstigungen werden von Beiser in der Gesamtschau offenbar6 als eine unzulässige staatliche Beihilfe gem Art 107 AEUV eingestuft. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei das Kriterium der Selektivität der Begünstigungen.
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