Artikelrundschau November 2024 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Mitarbeiterrabatt gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer. BFG widerspricht Erlassmeinung (Schuster, SWK 32-33/2024, S. 1336)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Das BFG habe erneut ausgesprochen, dass der Begriff "Arbeitnehmer" einheitlich auszulegen sei und keine Differenzierung, zB für die Anwendung von Mitarbeiterrabatten, kenne. Diese Entscheidung biete eine Gelegenheit, auch über weitere Fragen nachzudenken (BFG 15. 10. 2024, RV/3100422/2024).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/149

15.04.2025
Heft 7/2025