Beschluß des OGH vom 14. 9. 1994, 9 Ob A 801/94 1)
Der diesem Beitrag zugrundegelegte Beschluß des OGH hat innerhalb der Judikatur zur Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben grundlegende Bedeutung, weil sich das Höchstgericht darin erstmals ausführlich mit einer mittelbaren Diskriminierung von Frauen und den daraus resultierenden Rechtsfolgen auseinanderzusetzen hatte. Und dies in der für die Praxis wichtigen Frage nach den Anforderungen an eine mit dem gesetzlichen Lohngleichheitsgebot (§ 2 Abs 1 Z 2 iVm § 2 Abs 2 GleichbG) vereinbare Ausgestaltung kollektivvertraglicher Lohngruppensysteme.
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