Steuerrecht aktuell

Mitunternehmeranteile als Einbringungsgegenstand - Gestaltungsfreiheit versus Missbrauch

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Mitunternehmeranteile sind nach § 12 UmgrStG Gegenstand einer Einbringung nach Art III UmgrStG. Die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ermöglicht neben notwendigem auch gewillkürtes Betriebsvermögen. § 16 Abs 5 UmgrStG lässt Einlagen und Entnahmen rückwirkend auf den Einbringungsstichtag zu. Die Kombination dieser Gestaltungsoptionen bietet Raum für verschiedenste Lösungen und Anpassungen an die konkreten Bedürfnisse im Einzelfall. Dabei stellt sich die Frage, wie gesetzlich zulässige Gestaltungen von einem Missbrauch (§ 22 BAO und § 44 UmgrStG) abzugrenzen sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/1109

06.12.2010
Heft 23/2010
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.