Steuerrecht

Mitunternehmerschaft und UGB: Unternehmerrisiko ohne Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert?

Mag. Sebastian Bergmann

VwGH und hL verlangen für die Annahme von Unternehmerrisiko zwingend eine Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert bei unfreiwilligem Ausscheiden und Auflösung der Gesellschaft. Spätestens seit dem UGB dürfte jedoch dieses starre Anknüpfen an stillen Reserven und Firmenwert überholt sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/122

25.02.2008
Heft 2/2008
Autor/in
Sebastian Bergmann

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA, lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz und ist Steuerberater.