Wirtschaftsrecht

Mitverschulden bei Warnpflichtverletzung - Zurechnung von Dritten

Univ.-Ass. Dr. Peter Vollmaier

Der vorliegende Kurzbeitrag widmet sich einer Frage, die durchaus als "Evergreen" in der werkvertragsrechtlichen Diskussion bezeichnet werden kann: (Inwieweit) Muss sich ein Werkbesteller - insbesondere im Rahmen des § 1168a ABGB - gegenüber dem Werkunternehmer Fehler anderer beigezogener Unternehmer als Mitverschulden anrechnen lassen; speziell Fehler von Planern, deren Vorarbeiten (Pläne, statische Berechnungen) dem ausführenden Unternehmer zur Umsetzung übergeben wurden? Das angesprochene Thema ist wohlbekannt; die zahlreichen Äußerungen dazu in der Judikatur und im Schrifttum lassen beim Rechtsanwender allerdings ein recht diffuses Gesamtbild zurück. Es erscheint daher eine kritische Sichtung der großteils divergierenden Stellungnahmen zum Problem angebracht.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/77

17.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Peter Vollmaier

Dr. Peter Vollmaier ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.

Publikationen (Auswahl):

Verjährung und Verfall (2009); Die gesetzliche Entschärfung vertraglicher Abtretungsverbote und Abtretungsausschlüsse (§ 1396a ABGB), JBl 2006, 205 (gemeinsam mit P. Bydlinski); Der Zugriff des Gläubigers auf das Stiftungsvermögen im Konkurs des Stifters, ZIK 2006, 48 (gemeinsam mit Isola); Die Form des dreipersonalen Pfandverhältnisses, JBl 2005, 545.