Mit Beschluss des Nationalrates vom 13. 4. 20221 hat der Gesetzgeber eine Gesetzesnovelle des BewG 1955, BoSchätzG 1970 und GrStG 1955 zur Modernisierung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens beschlossen. Neben Regelungen zur vereinfachten und automatisierten Hauptfeststellung mit Stichtag 1. 1. 2023 wird auch die zukünftige Vorgehensweise zur Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte angepasst, indem von einer periodischen neunjährigen Hauptfeststellung abgegangen wird und die Einheitswerte in einem auf Basis von Indizes zielgenau dann angepasst werden, wenn sich nachhaltige Änderungen der Ertragsfähigkeit ergeben. Des Weiteren wird in der der Einheitsbewertung vorgelagerten Bodenschätzung eine digitale Auflage der Ergebnisse und eine raschere Berücksichtigung der sich stark ändernden Klimaverhältnisse ermöglicht.
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