Am 5. 7. 2024 sei das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) im NR beschlossen worden. Der
Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Neuerungen, wie insb die Flexibilisierung der Nachschusspflicht bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung und die neu geschaffene Möglichkeit der identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften. Die neuen Bestimmungen würden mit 1. 1. 2025 in Kraft treten.
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