Steuerrecht

Möglichkeit einer isolierten Gesellschaftssitzverlegung (EuGH-Rs Polbud)

Mag. Tobias Hayden, LL.M. / MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M.

Nach der jüngsten EuGH-Entscheidung kann eine österreichische Gesellschaft ihren Gesellschaftssitz isoliert in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und sich dort in eine strukturell äquivalente Rechtsform umwandeln. Österreich muss diese isolierte Gesellschaftssitzverlegung zulassen, sofern der Zuzugsstaat einen derartig formellen Zuzug anlässlich eines grenzüberschreitenden Formwechsels ermöglicht. Österreichische Gesellschaften verfügen daher zukünftig über "Rechtswahlmöglichkeiten", womit die Konkurrenz der europäischen Rechtsordnungen nochmals verschärft wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/101

19.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Tobias Hayden

StB, RA Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc, ist Rechtsanwalt der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuer- und Bilanzrecht spezialisiert. Zudem arbeitet er als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.

Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.