Die Übergangsvorschriften für die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hielten Erleichterungen bereit, deren Ausübung dem Anwender zwar einigen Gestaltungsspielraum einräume, jedoch andererseits auch bilanzielle Nachteile mit sich bringen könne. Ferner bergen Gestaltungsmöglichkeiten während der laufenden Anwendung des Standards bilanzielle Risiken.
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