Wirtschaftsrecht

Monopol der Speditionsversicherung?

Peter Csoklich

I. Herzstück der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)*) ist ein verwirrendes und unklares System1) haftungsbeschränkender Klauseln, das im wesentlichen auf der Ersetzung der gesetzlichen Haftung durch eine Versicherung beruht. Der Spediteur ist mangels gegenteiligen Auftrages verpflichtet, jeden Verkehrsauftrag (Speditions-, Fracht-, Lager- oder Kommissionsvertrag) zu versichern; im Falle der Versicherung soll der Spediteur von seiner Haftung zur Gänze befreit werden, sofern der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist2). An die Stelle der Haftung des Spediteurs tritt ein Zahlungsanspruch gegen die Versicherer3), die den Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal in Höhe der Versicherungshöchstsummen ersetzen. Den Spediteur trifft nur mehr eine minimale Schadensbeteiligung von S 300,-/Schadensfall, auf einen Regreß gegen den Spediteur haben die Versicherer verzichtet.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 3

01.01.1987
Heft 1/1987
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).