Abgrenzung Werklieferung - „normale“ Inlandslieferung
Die fortschreitende Internationalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass immer mehr ausländische Unternehmer Montagelieferungen in Österreich durchführen. Je nachdem, ob die Montagelieferung als Werklieferung oder als „normale“ Inlandslieferung zu qualifizieren ist, ergeben sich gemäß Gesetzeswortlaut unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen für den ausländischen Unternehmer. Der Beitrag beleuchtet anhand eines Fallbeispiels diese Differenzierung kritisch.
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