Internationales Steuerrecht

Montagebetriebsstätten

Robert Gebetsroither, MA

In der Praxis kommen Fälle vor, bei denen das gesamte Auftragsergebnis aus Lieferungen mit einem Montageanteil der Montagebetriebsstätte im Ausland zugeteilt wird. Bei der Befreiungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mündet diese Vorgangsweise in einer Abrechnung des gesamten Gewinns aus dem betroffenen Auftrag in der Mehr-Weniger-Rechnung. Wenn dementsprechend im Betriebsstättenstaat das gesamte Ergebnis erfasst wird, kommt es dort zur unzulässigen Liefergewinnbesteuerung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/785

01.10.2014
Heft 19/2014
Autor/in
Robert Gebetsroither

Robert Gebetsroither, BA ist als Prüfer in der Großbetriebsprüfung, Standort Linz tätig und absolviert derzeit berufsbegleitend das Masterstudium Tax-Management an der FH Wien.