Wirtschaftsrecht

MRG: Die neuen Regelungen für Zeitmietverhältnisse

Von Univ.-Prof / Gert Iro

Wesentlichster Inhalt des am 23. 1. 1997 beschlossenen BG, mit dem das MRG, das WGG, das WEG 1975 und die ZPO geändert werden (RV 555 BlgNR XX. GP; AB 573 BlgNR XX. GP), im Bereich des MRG ist eine teilweise Neuregelung der Möglichkeit, Mietverträge auf bestimmte Zeit abzuschließen. Diese wurde notwendig, weil die dreijährige Befristung des § 29 Abs 1 Z 3 lit c 1) in der noch geltenden Fassung dazu führen würde, dass viele tausende Mietverträge ab März 1997 auslaufen und sich die Mieter wieder auf Wohnungssuche begeben müssten (RV 9 f). Aus diesem Anlass wurden gleichzeitig auch die Befristungsmöglichkeiten für Mietverträge über Eigentumswohnungen erweitert.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 57

15.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.