Steuerrecht

Mülldeponien und StandortvorteilEine „besondere Qualität“ des Grund und Bodens?

Werner Doralt

Die Anschaffungskosten für eine ausgeräumte Schottergrube, die als Mülldeponie dienen sollte, hat der VwGH als Anschaffungskosten des Grund und Bodens behandelt und dazu auf seine Judikatur zum Standortvorteil verwiesen, der ebenfalls zum Grund und Boden (und nicht zum Firmenwert) gehört. Sowohl die Auffassung zur Mülldeponie wie jene zum Standortvorteil führt zu untragbaren Ergebnissen und widerlegt sich damit selbst.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1998, 436

15.07.1998
Heft 7/1998
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.