Steuerrecht

Multiple Gebührenpflicht nach § 25 GebG als verfassungswidrig aufgehoben

Dr. Alexander Wagner

VfGH erteilt Urkundenprinzip im Sinne einer Urkundensteuer eine Absage

§ 25 GebG ordnet bei mehrfacher Beurkundung ein und desselben Rechtsgeschäfts eine multiple Gebührenpflicht an, ausnahmsweise sind weitere Beurkundungen von der Gebühr befreit. Mit Beschluss vom 7. 10. 2008 leitete der VfGH zu § 25 GebG aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken ein Gesetzesprüfungsverfahren ein, mit Erk vom 26. 2. 2009 hat der VfGH diese Regelung als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof erteilte dem von der Bundesregierung vertretenen Verständnis des Urkundenprinzips, einer Anknüpfung der Gebührenpflicht an die Urkunde, abstrahiert vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft, eine Absage.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/257

17.04.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Alexander Wagner

Dr. Alexander Wagner ist Steuerberater und Manager bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien.

Publikationen:

Mitarbeit am EStG-Kommentar Univ. Prof. Dr. Werner Doralt; diverse Aufsätze im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie im Verfahrens- und Finanzstrafrecht.