Artikelrundschau / Nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Muss auch bei Verlusten oder Wertminderungen, die bloß die stillen Reserven angreifen, nach § 82 Abs 5 GmbHG vorgegangen werden?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: APRIL 2009 - Teil 2

(Rüffler, RWZ 2009/30, S. 101)

§ 82 Abs 5 GmbHG sieht vor, dass auf erhebliche und nicht bloß vorübergehende Wertverminderungen des Vermögensstandes einer GmbH durch Verluste oder Wertverminderungen, die zwischen Bilanzstichtag und Feststellung des Jahresabschlusses eingetreten sind, mit einer entsprechenden Kürzung des Bilanzgewinns und einem Gewinnvortrag auf neue Rechnung zu reagieren ist. Rüffler beleuchtet, ob eine solche Vorgehensweise auch dann geboten ist, wenn sich die Vermögensverminderungen bloß in den stillen Reserven niederschlägen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/611

15.06.2009
Heft 12/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.