Besprechung des VwGH-Erk vom 18. 8. 1994, 94/16/0176
Die Frage, ob der Grundlagenbescheid zwingend vor dem abgeleiteten Bescheid ergehen muß oder nicht, wurde in der Literatur unterschiedlich beantwortet. So ist für Stoll (BAO-Kommentar, 1953), Zorn (ÖStZ 1988, 51) und Reiner (Einkünftefeststellung, 21 f) ein abgeleiteter Bescheid, der vor dem Grundlagenbescheid ergeht, rechtswidrig. Bibus (ÖStZ 1988, 222) sieht hingegen in den Feststellungen, die in Grundlagenbescheiden getroffen werden, bloße Vorfragen. Diese dürfen vor Ergehen des Grundlagenbescheides bereits im abgeleiteten Bescheid beurteilt werden. Auch nach Ellinger (ÖStZ 1989, 50) und Ritz (BAO, § 185 Tz 3) dürfen abgeleitete Bescheide vor dem Grundlagenbescheid ergehen, womit sie aber streng genommen keine abgeleiteten Bescheide mehr seien.
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