Steuerrecht

Muß der Grundlagenbescheid vor dem abgeleiteten Bescheid ergehen?

Jürgen Reiner

Besprechung des VwGH-Erk vom 18. 8. 1994, 94/16/0176

Die Frage, ob der Grundlagenbescheid zwingend vor dem abgeleiteten Bescheid ergehen muß oder nicht, wurde in der Literatur unterschiedlich beantwortet. So ist für Stoll (BAO-Kommentar, 1953), Zorn (ÖStZ 1988, 51) und Reiner (Einkünftefeststellung, 21 f) ein abgeleiteter Bescheid, der vor dem Grundlagenbescheid ergeht, rechtswidrig. Bibus (ÖStZ 1988, 222) sieht hingegen in den Feststellungen, die in Grundlagenbescheiden getroffen werden, bloße Vorfragen. Diese dürfen vor Ergehen des Grundlagenbescheides bereits im abgeleiteten Bescheid beurteilt werden. Auch nach Ellinger (ÖStZ 1989, 50) und Ritz (BAO, § 185 Tz 3) dürfen abgeleitete Bescheide vor dem Grundlagenbescheid ergehen, womit sie aber streng genommen keine abgeleiteten Bescheide mehr seien.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 327

01.08.1995
Heft 8/1995
Autor/in
Jürgen Reiner

Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.