Die Europäische Kommission habe am 8. 12. 2022 einen Vorschlag für umfassende Änderungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen beschlossen. Diese würden derzeit im Rat der EU verhandelt und müssten einstimmig beschlossen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen würden sich im Wesentlichen auf drei Themenbereiche beziehen: Die Einführung digitaler Meldepflichten, Änderungen bei der Plattformwirtschaft iZm Kurzzeitvermietungen und Personenbeförderungsleistungen sowie Änderungen beim One-Stop-Shop (OSS).
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