Die Europäische Kommission hat am 8. 12. 2022 einen Vorschlag für umfassende Änderungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen beschlossen. Diese werden derzeit im Rat der Europäischen Union verhandelt und müssen einstimmig beschlossen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf drei Themenbereiche: Die Einführung digitaler Meldepflichten, Änderungen bei der Plattformwirtschaft iZm Kurzzeitvermietungen und Personenbeförderungsleistungen sowie Änderungen beim One-Stop-Shop (OSS).
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