Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 10. 20151 die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission2 für ungültig erklärt, auf deren Grundlage der Datenverkehr zwischen Unternehmen in der EU und den USA genehmigungsfrei war. Eine Übergangsfrist wurde nicht festgelegt, weshalb sich Unternehmen umgehend mit den Konsequenzen dieses Urteils befassen müssen. Der vorliegende Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung wesentlichster Aspekte für die Unternehmenspraxis rund einen Monat nach der Veröffentlichung des Urteils.
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