Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Personengesellschaft ist ein Dauerthema des Unternehmensrechts. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der HGB-Reform den Versuch unternommen, die Nachhaftung zu regeln. Eine befriedigende Lösung der sog Vorleistungsfälle ist jedoch auf der Grundlage des neuen Rechts nicht möglich. Insoweit stellt die Reform einen bedauerlichen Rückschritt dar; die Judikatur des OGH ist bei den Vorleistungsfällen im Wege einer richterrechtlichen Rechtsfortbildung zu überzeugenden Ergebnissen gelangt. Gesetzgeberische Zurückhaltung hätte den Vorzug verdient.
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