In RdW 2010/207, 191 wies der Autor auf die problematische 5-Tages-Frist in § 21 Abs 2 der Insolvenzordnung (IO) idF der letzten Regierungsvorlage hin. Die Folge dieses und weiterer Hinweise war eine "Verbesserung" durch die Verlängerung auf "fünf Arbeitstage". Nun stellt sich die Frage, wie das zu verstehen ist.
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