Steuerrecht

Nachträgliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im EStG 1988

Peter Quantschnigg

Durch das EStG 1988 wurde die Fassung des § 32 Z 2 EStG verändert. Hieß es bisher in der besagten Z 2 ganz allgemein, daß zu den Einkünften nach § 32 EStG auch solche aus einer ehemaligen Tätigkeit gehören, so wurde der Wortlaut nunmehr ausgebaut. § 32 Z 2 EStG 1988 erwähnt nunmehr ausdrücklich den Begriff der „ehemaligen betrieblichen Tätigkeit“ und erläutert diesen Begriff auch in einem Klammerausdruck. Demnach fallen darunter „zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen“. Das BMF hat vor kurzem in einer Einzelerledigung Aussagen zu § 32 Z 2 getroffen (RdW 1992, 160). Dies wird zum Anlaß einer Untersuchung genommen, welche Bedeutung § 32 Z 2 in der Fassung des EStG 1988 zukommt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1992, 188

01.05.1992
Heft 5/1992
Autor/in
Peter Quantschnigg

Univ.-Doz. Dr. Peter Quantschnigg ist Generalsekretär und Sektionschef der Sektion "Steuerpolitik und materielles Steuerrecht" im Bundesministerium für Finanzen.