Die COVID-19-Pandemie bringe viele Unternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Hätten GmbH-Gesellschafter und Aktionäre noch Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinns, wenn im neuen Geschäftsjahr das Geschäft einbricht, Verluste zu erwarten sind und die Zukunft des Unternehmens ungewiss sei?
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