Steuerrecht

Nachversteuerung von Lohnbezügen: Dienstgeberhaftung oder Wiederaufnahme der Veranlagung

Christoph Ritz

Der Dienstgeber haftet für die Lohnsteuer des Dienstnehmers auch bei nachträglich bekannt gewordenen Lohnbezügen. Wird allerdings der Dienstnehmer zur ESt veranlagt, dann entspricht es der Verfahrensökonomie, die nicht entrichtete (Lohn-)Steuer nur im Veranlagungsverfahren des Dienstnehmers geltend zu machen. Der Dienstgeber ist nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 613

15.12.1996
Heft 12/1996
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).