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Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen und Verlustverrechnung

Prof. Dr. Sabine Urnik / Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Der Gesetzgeber hat im BBG 20031) aufgrund der Zielsetzung “Förderung der Eigenkapitalausstattung2) " die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem§ 11a EStGeingeführt. Dabei soll der Eigenkapitalanstieg eines Wirtschaftsjahres lediglich mit dem halben Durchschnittssteuersatz gem§ 37 Abs 1 EStGbelastet werden3). Sinkt die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens unter Außerachtlassung eines laufenden Verlustes von einer auf die nächste Periode, kommt es zu einer nach§ 37 Abs 1 EStGhalbsatzbegünstigten Nachversteuerung des Betrages der Eigenkapitalminderung. Während der Umstand einer Nachversteuerung in Kombination mit laufenden Gewinnen keine Probleme erwarten lässt, erhält man durch das vom Gesetzgeber in§ 11a Abs 4 EStGeingefügte Wahlrecht, im Falle einer Verlustsituation den nachzuversteuernden Betrag entweder mit dem laufenden Verlust auszugleichen oder eine Nachversteuerung vornehmen zu können, Ergebnisse, die dem herrschenden System der Einkommensermittlung bzw Verlustverrechnung fremd sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/144

16.02.2004
Heft 4/2004
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Sabine Urnik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik ist Professorin für Steuerlehre und Rechnungslegung am Fachbereich für Betriebswirtschaftslehre der Paris Lodron Universität Salzburg sowie Leiterin des dortigen WissensNetzwerks Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. Sie ist Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST) sowie des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Vortragende in Universitätslehrgängen und Fachveranstaltungen, Buchautorin und Verfasserin etlicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge insbesondere zu steuerlichen Problemen der Rechtsformwahl und der Gestaltung von Vermögensübertragungen/-nachfolgen.