News

Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen und Verlustverrechnung

Prof. Dr. Sabine Urnik / Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Der Gesetzgeber hat im BBG 20031) aufgrund der Zielsetzung “Förderung der Eigenkapitalausstattung2) " die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem§ 11a EStGeingeführt. Dabei soll der Eigenkapitalanstieg eines Wirtschaftsjahres lediglich mit dem halben Durchschnittssteuersatz gem§ 37 Abs 1 EStGbelastet werden3). Sinkt die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens unter Außerachtlassung eines laufenden Verlustes von einer auf die nächste Periode, kommt es zu einer nach§ 37 Abs 1 EStGhalbsatzbegünstigten Nachversteuerung des Betrages der Eigenkapitalminderung. Während der Umstand einer Nachversteuerung in Kombination mit laufenden Gewinnen keine Probleme erwarten lässt, erhält man durch das vom Gesetzgeber in§ 11a Abs 4 EStGeingefügte Wahlrecht, im Falle einer Verlustsituation den nachzuversteuernden Betrag entweder mit dem laufenden Verlust auszugleichen oder eine Nachversteuerung vornehmen zu können, Ergebnisse, die dem herrschenden System der Einkommensermittlung bzw Verlustverrechnung fremd sind.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/144

16.02.2004
Heft 4/2004
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Sabine Urnik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik ist Universitätsprofessorin für Steuerlehre und Rechnungslegung am Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Paris-Lodron-Universität Salzburg sowie am dortigen WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. Ferner ist sie Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in der Forschungsgruppe für anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).