(Ludwig, SWK 23/2012, S. 1046)
Im Rahmen der Geschäftsführerhaftung müssen besondere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In erster Linie werde bei einem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft dann eine schuldhafte Pflichtverletzung als Haftungsgrund vorliegen, wenn er die Abgaben aus den Mitteln, die er verwaltet, nicht ordnungsgemäß entrichtet.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.
Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.