Mit Urteil vom 16. 6. 2022 in der Rs ACC Silicones habe der EuGH die nach deutschem Steuerrecht in § 32b Abs 5 dKStG verlangten Nachweispflichten hinsichtlich der Nichtanrechenbarkeit der deutschen Quellensteuer auf Ebene des ausländischen Dividendenempfängers und dessen unmittelbaren/mittelbaren Anteilseigner als mit der Kapitalverkehrsfreiheit nicht vereinbar erachtet. Im Beitrag werden die Hintergründe der Entscheidung und ihre unmittelbare Relevanz für die österr Rechtslage beleuchtet.
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