(Haslinger, FJ 10/2008, S. 350)
Die Bestimmungen der MwSt-Richtlinie 2996/112/EG geben den Mitgliedstaaten Freiraum, die Bedingungen für die Steuerbefreiung von ig Lieferungen selbst zu bestimmen. Demnach müssen die geführten Aufzeichnungen lediglich die Anwendung der USt und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Unter Berücksichtigung der Rsp des EuGH hat der dt BFH konkretisiert, welche Nachweise ein Unternehmer zu erbringen hat, damit er eine steuerfreie ig Lieferung ausführen kann. Der Autor bespricht die aktuelle BFH-Judikatur sowie deren Bedeutung für die Rechtslage in Österreich.
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