Wirtschaftsrecht

Namensaktie und Inhaberaktie nach dem GesRÄG 2011

Ass.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bachner, LL.M., Ph.D. (Cambridge)

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2011 bringt für nicht börsenotierte Gesellschaften die verpflichtende Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und für börsenotierte Gesellschaften die verpflichtende Verbriefung von Inhaberaktien in Sammelurkunden, die bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden müssen. Das Gesetz ist am 1. 8. 2011 in Kraft getreten. Dieser Beitrag untersucht die neue Rechtslage und den sich daraus ergebenden akuten Handlungsbedarf für Aktiengesellschaften.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/549

16.09.2011
Heft 9/2011
Autor/in
Thomas Bachner

Ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge), Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. Interessenschwerpunkt im internationalen und vergleichenden wirtschaftsnahen Privatrecht und Verfahrensrecht.