Arbeitsrecht

Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen

Dr. Andreas Gerhartl

Unter einer Nebentätigkeit kann iwS jede (selbstständige oder unselbstständige) Beschäftigung verstanden werden, die - bezogen auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis - nicht Inhalt der betrachteten Tätigkeit ist. Als Vertragspartner kommt dabei grundsätzlich sowohl der Arbeitgeber als auch ein Dritter infrage. Die dabei denkbaren Konstellationen sind vielfältig und werfen daher zahlreiche Fragen und Abgrenzungsprobleme auf. Im Folgenden wird versucht, überblicksweise auf die einschlägigen Szenarien einzugehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/485

16.10.2018
Heft 10/2018
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.