Wirtschaftsrecht

"Negativzinsen": Eine kritische Würdigung der aktuellen Rechtsprechung

Mag. Dr. Ludwig Schmid

Der OGH hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass Kreditgeber bei variabel verzinsten Krediten ihren Kreditnehmern grundsätzlich keine "Zinsen" zu leisten haben, wenn der sich aus der Addition "Referenzzinssatz plus Aufschlag" ergebende effektive Zinssatz negativ ist. In einem solchen Fall erhält allerdings auch der Kreditgeber keine Zinsen vom Kreditnehmer, weil der negative Referenzzinssatz den Aufschlag aufwiegt. Der folgende Beitrag untersucht die Rechtfertigung dieser Ergebnisse und geht den Voraussetzungen nach, unter denen möglicherweise sogar der Kreditgeber entsprechende Leistungen an den Kreditnehmer zu entrichten hat.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/492

31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Ludwig Schmid

Mag. Dr. Ludwig Schmid ist Jurist in der Abteilung Recht & Unternehmensentwicklung in der HYPO OÖ. Zuvor war er an der Johannes Kepler Universität Linz am Institut für Zivilrecht Universitätsassistent bei o. Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LL.M. und Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler und beforschte in dieser Funktion insb den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Sachen- sowie das Bereicherungsrecht.

(Wichtige) Publikationen:
Redlichkeit im Bereicherungsrecht (2016); Erkennbarer und erkannter Erklärungsirrtum, JBl 2016, 635; Der eigentumsrechtliche Beseitigungsanspruch im Spannungsverhältnis zum Schadenersatzrecht, JBl 2017, 69