Steuerrecht honoriert nur in den wenigsten Fällen durch außerordentliches Engagement entstandene Kosten, etwa durch Berücksichtigung als Werbungskosten. Wie eine aktuelle Rechtsmittelentscheidung1)zeigt, kann das zwar gesetzeskonforme Ergebnis hart und ungerecht wirken, vor allem wenn man sich vor Augen hält, welche Steuergeschenke Kapitalgesellschaften oder Politikern gewährt werden.
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