Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen soll nun zum 1. 1. 2014 neu bewertet werden, womit der diesbezüglichen Bemängelung durch den VfGH im Erkenntnis betreffend die Aufhebung der Erbschaftssteuer Rechnung getragen würde. Die nach Pressemeldungen erwogene und in der Fachliteratur verfochtene Wertanpassung an die realen Marktwerte für Immobilien wird aber von den Land- und Forstwirten abgelehnt. Es wird untersucht, ob der Bewertung anstelle des Ertragswerts der gemeine Wert oder Verkehrswert für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zugrunde gelegt werden dürfte.
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