Mit dem Strukturanpassungsgesetz, BGBl 1995/297, hat der Gesetzgeber im so genannten „Karenzurlaubsgesetzzuschussgesetz“ (Kurztitel „KUZuG“) eine bisher wenig beachtete neue Abgabe (im Sinne der BAO, vgl § 11 Abs 3) eingeführt. Die geringe Resonanz dürfte einerseits darauf zurückzuführen sein, dass diese Abgabe in einem Sozialgesetz versteckt ist und andererseits dass die Abgabenpflicht erst 1996 eintritt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.